„Wie kann ich dafür Sorge tragen, dass mein geliebtes Haustier auch nach meinem Tod gut versorgt ist?“ und „Ich möchte den Tierschutz mit meinem Nachlass unterstützen – wie mache ich das?“ sind wichtige Fragen, die sich viele Tierfreunde stellen. Nachfolgend haben wir unverbindlich einige Hinweise und Ratschläge rund um das Thema Testamentsgestaltung und Erbschaftssteuerrecht für Sie zusammengestellt. Die Informationen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, ersetzen jedoch keine juristische Beratung und sind nicht juristisch geprüft. 


Es gibt gute Gründe dafür, sich frühzeitig mit dem Gedanken an das eigene Testament auseinanderzusetzen. Zum einen können Sie mit Ihrem letzten Willen die Zukunft aktiv mitgestalten, zum anderen vermeidet ein Testament Missverständnisse und Streitereien, die sicher nicht im Interesse des Verstorbenen liegen. So sollten Sie etwa ein Testament erstellen, wenn Sie bereits zu Lebzeiten genaue Vorstellungen davon haben, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Hab und Gut und Ihren Tieren geschehen soll.

Denn:

- Wenn Sie Ihren Nachlass nicht oder nicht ausschließlich Ihren nächsten Verwandten, sondern Ihrem Lebensgefährten/Ihrer Lebensgefährtin oder einer gemeinnützigen Organisation wie der Tierhilfe Korfu e.V. überlassen wollen, muss dies ausdrücklich schriftlich niedergelegt sein. Fehlt ein Testament, geht Ihr gesamtes Vermögen auf die gesetzlichen Erben über.

- Fehlt ein Testament und haben Sie keine gesetzlichen Erben, erhält der Fiskus, also der Staat, den gesamten Nachlass.

- Tiere haben kein Erbrecht. Wenn Sie keine Regelung über den Verbleib Ihres Haustieres nach Ihrem Tode treffen, sieht es einem ungewissen Schicksal entgegen. Der Erbe ist nicht verpflichtet, das Tier artgerecht und liebevoll zu pflegen.

 

Wie errichte ich ein Testament?

Grundsätzlich kann ein Testament privatschriftlich (eigenhändig) oder öffentlich (vor einem Notar) von jeder Person ab 16 Jahren errichtet werden. Wenn Sie ein privatschriftliches Testament abfassen möchten, müssen Sie darauf achten, dass es vom Anfang bis zum Ende einschließlich eventueller Zusätze wie z.B. Inventarlisten eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird. Um Verwechslungen zu vermeiden, ist es zweckmäßig, mit dem Vornamen und Nachnamen, gegebenenfalls auch dem Geburtsnamen zu unterschreiben und Ort und Datum anzufügen. Erklärungen, die nach der Unterschrift stehen, oder Ergänzungen, müssen ebenfalls datiert und unterschrieben werden, sonst sind sie ungültig. Für den Fall, dass Sie ein öffentliches Testament bevorzugen, müssen Sie einem Notar Ihren Letzten Willen erklären − dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Das öffentliche Testament braucht nicht handschriftlich niedergelegt sein, muss aber Ihre Unterschrift tragen.

Inhalt

Selbstverständlich können Sie frei bestimmen, was in Ihrem Testament stehen soll. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Kinder, Ehegatten und Eltern einen Anspruch auf einen Teil Ihres Vermögens haben. Sie können eine Person oder auch mehrere Personen als Erben einsetzen. Es ist auch möglich, Organisationen zum Erben zu bestimmen. Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation, wie z.B. Tierhilfe Korfu e.V., zu Ihrem Erben bestimmen, so unterliegt die Zuwendung grundsätzlich nicht der Erbschaftsbesteuerung. Ihr Erbe kommt in diesem Fall ungeschmälert dem guten Zweck zu. Auch wenn Sie einzelne Personen oder Organisationen zu Ihrem Haupterben erklärt haben, können Sie über sogenannte Vermächtnisse weitere Personen oder Organisationen bedenken. Über ein Vermächtnis kann z.B. auch die zukünftige Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres sichergestellt werden. Die Erfahrung zeigt, dass es den meisten Tieren – nach einer Phase der Trauer − gelingt, sich an ein neues, liebevolles Zuhause zu gewöhnen. Wir stehen dafür bereit, Ihrem Liebling eine neue Zukunft zu geben. Darüber hinaus können Sie in Ihrem Testament den oder die Haupterben verpflichten, dafür zu sorgen, dass Ihr Tier bis zu dessen Lebensende liebevoll gepflegt und untergebracht wird. Die Kosten hierfür sind dann aus dem Nachlass zu entrichten.

Im Folgenden haben wir einige beispielhafte Testamentsformulierungen aufgeführt, die je nach konkreter Lebenssituation so oder so ähnlich aufgegriffen werden können.

 

Beispiel 1: Sie sind alleinstehend, haben kein eigenes Tier und möchten, dass Ihr Geld bedürftigen Tieren zugutekommt. Die einfachste Lösung ist ein Testament, z.B. zu Gunsten der Tierhilfe Korfu. Ein solches Testament können Sie selbst handschriftlich errichten.

Es könnte folgenden Inhalt haben:

Mein Testament

Hiermit bestimme ich, Max Mustermann, geboren am 10.10.1950, wohnhaft Musterstr. 1, 12345 Musterstadt, zu meinem Alleinerben über meinen gesamten Nachlass die Tierhilfe Korfu e.V., Ambrosiusring 46, 40880 Ratingen, die das Vermögen für die satzungsgemäßen Aufgaben verwenden soll.

Musterstadt, den 31.12.2019 Max Mustermann

 

Beispiel 2: Sie möchten, dass Ihr Geld den Tieren zugutekommt, wollen aber auch Nachbarn oder Freunden etwas zukommen lassen. In solchen Fällen bietet es sich an, ein Vermächtnis ins Testament aufzunehmen:

Mein Testament

Hiermit bestimme ich, Max Mustermann, geboren am 10.10.1950, wohnhaft Musterstr. 1, 12345 Musterstadt, die Tierhilfe Korfu e.V., Ambrosiusring 46, 40880 Ratingen, zu meinem Alleinerben. Der Verein hat folgende Vermächtnisse zu erfüllen:

Mein guter Freund Klaus Fischer, Musterstr. 2, 12345 Musterstadt, soll meine wertvolle Münzsammlung und mein Wohnmobil erhalten. Meine treue Haushälterin Maria Müller, Musterstr. 3, 12345 Musterstadt, bekommt aus dem Nachlass 10.000,− Euro.

Musterstadt, den 31.12.2019 Max Mustermann