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VERMITTLUNGSKRITERIEN

UND

SCHUTZGEBÜHREN

 


UNSERE VERMITTLUNGSKRITERIEN

 

Viele unserer Schützlinge haben viel durchgemacht, bevor Sie zu uns gekommen sind und selbstverständlich möchten wir sie nun in ein neues liebevolles, verantwortungsvolles und endgültiges Zuhause vermitteln.

  • Hunde werden nur in Familien vermittelt, wo sie nicht nicht länger als max. 5 Std./ Tag alleine sind ( dabei ist die Gesamtzeit der Abwesenheit zu berücksichtigen). Kinder die zu Hause sind während die Eltern arbeiten, stellen keine geeignete Betreuungsperson dar.
  • Welpen werden grundsätzlich nur an Familien vermittelt, wenn ganztags mind. eine Person den Welpen betreuen kann - bzw. wenn in der Anfangszeit die Betreuung durch eine geeignete Person (z.B. Eltern) gegeben ist. Hier ist es nicht damit getan, einmal kurz vorbei zu fahren und den Hund in den Garten zu lassen, sondern Betreuung bedeutet, dass jemand vor Ort ist.
  • Hunde werden nur an Personen vermittelt, die das 25. Lebensjahr vollendet haben In Ausnahmefällen entscheidet der Vorstand
  • Hunde werden nur an Einzelpersonen vermittelt, wenn eine Betreuung im Krankheits- oder Notfall gesichert ist.
  • Die Lebenserwartung der Hunde (durchschnittlich ca. 15 Jahre) soll dem Alter der Interessenten angepasst sein, hierbei ist zu berücksichtigen ob jüngere Personen im Haushalt leben.
  • Die individuelle Persönlichkeit und  Fitness der Interessenten, soll dem der Hunde angepasst sein (ein lauffreudiger Hund, wird nur zu lauffreudigen Interessenten vermittelt).
  • Treppensteigen fällt im Alter und im Krankheitsfall schwer, oder ist schier unmöglich. Oft müssen die Hunde dann getragen werden. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir ausnahmslos nur kleine Hunde in Etagenwohnungen vermitteln.
  • Jeder noch so kleine Hund braucht Auslauf und Abwechslung, damit sie artgerecht gehalten werden können. Aus diesem Grunde vermitteln wir keine Hunde in Innen- oder Großstädte. Hiervon ausgenommen sind natürlich Stadtrandgebiete.
  • Interessenten, die einen Hund von uns übernehmen möchten, sollten sich in einer gefestigten Lebenssituation befinden. Wir verstehen, dass auch junge Menschen, die sich noch in der Ausbildung, Studium o.ä. befinden, gerne einen Hund bei sich aufnehmen möchten. Doch sollte man sich wirklich ernsthaft überlegen, wie der weitere Lebensweg aussehen wird, ob nach der Ausbildung eine Vollzeitbeschäftigung, Familiengründung oder ein Umzug ansteht und dann weder Zeit, noch Platz für den Hund vorhanden sein wird. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir in solchen Fällen eher von einer Vermittlung absehen, da wir im Interesse unserer Hunde handeln und wir diese in einem gefestigten endgültigen zu Hause wissen möchten.
  • Interessenten die zur Miete leben, brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung, das der Vermieter mit der Haltung des Hundes einverstanden ist.
  • Alle Familienmitglieder müssen mit der Anschaffung des Hundes einverstanden sein.
  • Die Anzahl der im Haus lebenden Haustiere, sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des Hauses oder der Wohnung stehen. Haben sie keine ausreichenden Möglichkeiten sich aus dem Wege zu gehen und sich zurück zu ziehen, bedeutet dies keine artgerechte Unterbringung und führt zu sozialem Stress.
  • Welpen und Junghunde, werden nicht in Familien vermittelt, bei denen das jüngste Kind noch nicht das Kindergartenalter erreicht hat. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine aufwendige Erziehung benötigt wird und diese mit einem Kleinkind kaum zu vereinbaren ist.
  •  Wir vermitteln keine Hunde in Zwinger, Hof und Kettenhaltung.
  • Wir vermitteln nicht zu Zuchtzwecken.
  • Wir vermitteln keine Hunde als Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke, auch nicht weil sich ein Kind gerade jetzt einen Hund wünscht.
  • Wir vermitteln keine Hunde ins Ausland, da wir keine Möglichkeiten haben, über unsere Grenzen hinaus Vorkontrollen und Nachkontrollen durchzuführen. Auch rechtlich gesehen, ist es problematisch. Hiervon ausgenommen ist Holland, da wir dort einige, uns bekannter Tierschützer haben.
  • Auch wenn die Interessenten noch so nett sind und sich am Telefon auch alles so perfekt anhört, vermitteln wir unser Hunde nur, wenn sich einer unserer Vorkontrolleure ein persönliches Bild gemacht hat. Nur so haben wir die Möglichkeit zu sehen, ob die Interessenten sich selbst und die Möglichkeiten für den Hund richtig einschätzen. Gegebenenfalls auch auf Problempunkte in der Umgebung hinzuweisen.
  • Wie jeder seriöse Tierschutz vermitteln wir unsere Hunde nur mit einem Schutzvertrag und einer Schutzgebühr.

 

Zum Abschluss hier noch erwähnt:

 

Es kann noch so viele Vermittlungskriterien geben, eine 100%-ige Sicherheit, das wir die richtige Wahl mit den neuen Menschen getroffen haben und nicht doch ein Hund zu uns zurück kommt, gibt es nie.

Nicht zuletzt zählt aus diesem Grund bei unserer Entscheidung, das Gefühl und die Sympathie, ob wir die Zustimmung zu einer Vermittlung geben.

Wir wünschen für unsere Hunde, ein liebevolles Zuhause bei sehr verständnisvollen, warmherzigen Menschen, die bereit sind auch bei evtl. auftauchenden Problemen verantwortungsbewusst für ihr neues Familienmitglied da zu sein.

 

  

 

Keine Kriterien ohne Ausnahme!

Ausnahmen zu diesen Kriterien sind nur nach Absprache mit Frau Engelhardt zulässig.

 


 
WOZU DIENT DIE SCHUTZGEBÜHR
 
 
Tierhilfe existiert nicht allein von Hilfsbereitschaft, Engagement und Idealismus, es sind damit auch hohe Kosten verbunden. Tierarztrechnungen für Impfungen, Bluttests, Kastration und Medikamente, Unterkunft, etc. müssen gedeckt werden. Viele dieser Maßnahmen muss ein Hund aus einer Tierhilfsorganisation durchlaufen, bevor er vermittelt werden kann.
 
Die Schutzgebühr, die wir erheben müssen, entspricht nur in wenigen Fällen, nicht dem Kostenaufwand. Wir retten nich nur die jungen, schönen, gesunden Hunde, wir retten die Hunde, die ihr Leben an der Kette verbrachten, ausgediente Jagdhunde, die, die unter schlimmsten Verhältnissen gehalten wurden, oder die nach einem Unfall einfach sich selbst überlassen wurden. All diesen Hunden ermöglichen wir die Chance auf ein zweites, würdevolles Leben.
 
Es werden bei Tumoren, unbehandelten Brüchen, etc., Operationen fällig, Zahnbehandlungen und vieles mehr. Die Schutzgebühr reicht bei weitem nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken.
 
Wer weiß, was eine Behandlung beim Tierarzt kostet, wird sich im klaren sein, dass wir zusätzlich auf Spenden angewiesen sind.
 
Damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können, um welche Kosten es sich handelt:
  • Chip
  • EU-Pass
  • Unterbringung vor der Einreise. Unser Tierheim auf Korfu kostet uns monatl. 4000,- € an Unterhalt zuzüglich der privaten Investitionen der Tierschützer vor Ort.
  • Kosten für: Impfungen, Bluttest, Wurmkuren und andere tierärztliche Behandlungen...
  • Bei kranken Tieren Behandlungskosten und zusätzlich die für Medikamente.
  • Kosten für die Unterbringung in hiesigen Pflegestellen und Pensionen
 
Sicherlich werden Sie Verständnis dafür haben, dass wir zusätzlich zu unserer Schutzgebühr von:
  • 200,- € für unkastrierte Hunde
  • 250,- € für kastrierte Hunde
für einen hier in Deutschland durchgeführten Mittelmeercheck eine zusätzliche Gebühr von 50,- € erheben. Wobei diese nachweislich weniger als die Hälfte unserer Kosten deckt.
 
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